Neue Verordnung tritt am 13.01.2018
in KraftViele Onlinehändler und auch viele unserer Kunden geben Kosten einer Zahlart an die Kunden weiter. Wer mit Kreditkarte bezahlt, muss z.B. einen Aufschlag von 2% bezahlen. Was bis her gang und gäbe war ist ab dem 13.01.2018 verboten. Vereinfacht gesagt, darf keine Zahlart mehr mit einem Kosten-Aufschlag versehen werden. Egal ob der Kunde mit Kreditkarte, PayPal, Amazon Pay, Vorkasse, Sofortüberweisung bezahlt – die dem Händler entstehenden Kosten dürfen dem Kunden nicht weiter gegeben werden. Allerdings ist es weiter erlaubt, bestimmte präferierte Zahlarten z.B. mit einem Rabatt in Höhe von 3% zu honorieren.
Was kann passieren, wenn Ihr Shop betroffen ist und Sie nicht handeln?
Abmahnungen drohen: Am 13.01.2018 werden Abmahnanwälte, Verbraucherschützer und Konkurrenten aktiv
Zahlungsanbieter sanktionieren Ihren Shop: PayPal hat bereits die AGBs angepasst und droht allen Händler bei Zuwiderhandlung mit einer Erhöhung der Transaktionsgebühren bereits ab dem 08.01.2018
Was Sie jetzt tun sollten
Prüfen Sie, ob Sie Gebühren auf Zahlarten erheben
Entscheiden Sie, ob Sie die Ihnen entstehenden Zahlartgebühren (i.d.R. zwischen 1-3% des Umsatzes) auf den Kaufpreis kalkulieren müssen
Lassen Sie Ihren Onlineshop von uns anpassen. Hierfür muss die Warenkorbberechnung angepasst werden, Infoseiten überarbeitet und auch Rechtstexte aktualisiert werden
.Nehmen Sie rechtzeitig – JETZT – Kontakt mit uns auf!