Schützen Sie sich mit ein paar kleinen Änderungen vor Abmahnungen
Der Einsatz von Google Analytics ist, in Hinsicht auf den Datenschutz der Besucher einer Website, rechtlich umstritten. Daten wie die Verweildauer, die Herkunft der Besucher sowie die Nutzung von Suchmaschinen werden unaufgefordert aufgezeichnet. Zwar lässt sich durch den Seitenbetreiber keinerlei Rückschluss auf die Identität des Besuchers ziehen, theoretisch ist jedoch eine Rückverfolgung über die IP-Adresse möglich.
Was sollte also gegeben sein?
Mit einer kleinen Änderung am integrierten Script kann die Speicherung der IP-Adresse verhindert werden. Zudem muss der Benutzer die Möglichkeit erhalten, Google Analytics die Aufzeichnung der Daten zu verbieten. Hierzu wird ein Script auf der Website integriert, welches, per Klick auf einen Link ausgeführt, die Weiterleitung der Daten verhindert.
Der Einsatz von Google Analytics und die Möglichkeit der Abschaltung des Dienstes muss in der Datenschutzerklärung verankert werden. Nur so stellt man den rechtskonformen Einsatz sicher.